2016 – 2018

2019


Hubertusmesse am Freitag, 08.11.2019 19:00 in der Spitalkirche in Gunzenhausen


Anschießen vor der Bockjagd am Freitag, 26.04.2019

Für unsere Vereinsmitglieder haben wir den Schießstand Deffersdorf exklusiv gemietet, es sind somit keine Schützen ausser die des JV Gunzenhausen am Schießstand.
Wir haben die Möglichkeit auf 100m unsere Büchsen einzuschiessen oder einen Kontrollschuss abzugeben.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen um weiterhin das Schiesswesen im Verein voranzutreiben.

Interessenten setzen sich bitte mit Schießobmann Pierre Horrolt in Verbindung und melden sich bei ihm an.
Tag: Freitag 26.4.2019
Uhrzeit: 14:00 – 17:00 Uhr
Ort: Schießstand Herrieden / Deffersdorf

Die Kontakdaten von unserem Schießobmann Pierre Horrolt sind im Mitgliederbereich zu finden.


„Raubwildbejagungswoche 2019 Hegegemeinschaft Gräfensteinberg“ vom 16.02. bis 24.02.2019

Raubwildbejagungswoche 2019 HG Gräfensteinberg


Schulung Verkehrssicherung bei Treib- und Drückjagden am 15.02.2019 um 18:30

Schulung Verkehrssicherung bei Treib- und Drückjagden



2018

„Hubertusfeier“ am Freitag, 09.11.2018 um 19 Uhr in Laubenzedel

Zu der traditionellen Hubertusandacht sind neben unseren Mitgliedern auch die Öffentlichkeit und sonstige Interessierte herzlich eingeladen.

Es wird hiermit seit ewigen Zeiten die Schöpfung und die Verbindung und Herkunft alles Seins aus der göttlichen Fügung gedacht. Die Jägerschaft ehrt hierbei die Tierwelt und Ihren Tribut an die Menschheit, welche edles und hervorragendes Wildbret aus den in unserer Verantwortung stehenden Wildbeständen durch die Jägerei gewinnt.

Unsere Bläsergruppe wird den Gottesdienst und die Feierlichkeit stilvoll musikalisch umrahmen.

Harald Fritsch, 1. Vorsitzender


„Jagdliches Schießtraining“ am Freitag, 20.07.2018 von 13:00 Uhr bis 17:00 in Deffersdorf.

Der Jagdverein hat in diesem Zeitraum die Schießstände der Schießanlage in Deffersdorf für Vereinsmitglieder reserviert.
Es wird darum gebeten, die Teilnahme anzumelden beim Schießobmann Pierre Horrolt oder Harald Nehmeier.
— Die Vorstandschaft bittet um zahlreiche Teilnahme —


Freitag / Samstag, 06./07. 07.2018

Abschlussprüfungen der Hundeführerlehrgänge für Begleithunde (06.07.2018) und Jagdhunde (07.07.2018) Einladung Abschlussprüfungen

Kameradschaftsabend der Hegegemeinschaft Gräfensteinberg am 07.07.2018 ab 18:30 Uhr Einladung Kameradschaftsabend


Sonntag, 08.04.2018

Hegeschau ab 13.00 Uhr und Jahreshauptversammlung des Jagdverein Gunzenhausen e. V. ab ca.15.00 Uhr im Gasthaus Kleemann in Pfofeld


Termine für die Hundekurse 2018

Terminplan Hundeführer Lehrgänge 2018


Anmeldung zu den Hundeführerlehrgängen 2018

Bitte das Formular mit einem Rechtsklick -> Link speichern unter -> auf dem lokalen PC abspeichern und mit Acrobat Reader zum bearbeiten öffnen.

Anmeldeformular zum Ausfüllen für Hundeausbildung



 2017

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Antrag_Wildschweinmonitoring_Sept_2017

Einsendeschein ASP-Monitoring_Oktober2017

Hinweise zur Probennahme_Schwarzwild_verendet

Merkblatt_blutproben_schwarzwild

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:

Aktuelle Informationen und Wiederholung allgemeiner Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Sogenannte Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher eine Tierseuche wie die ASP entdeckt und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen. Aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung des Seuchengeschehens notwendig und geboten. In Deutschland wurde deshalb ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen aufgebaut.

Monitoring-Programme Bayern (Quellen: StMUV/LGL)
Mit einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) wurde ab 10.11.2016 die Rechtsgrundlage für Monitoringuntersuchungen geschaffen, die als „Frühwarnsystem“ Informationen zum Eintrag des Erregers in die Wildschweinpopulation liefern sollen.
„ASP-Monitoring Wildschwein“: Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. Das aktuelle bayerische Überwachungsprogramm sieht vor, dass sämtliche tot aufgefundene Wildschweine (auch krank erlegte und Unfalltiere) in Bayern auf ASP (und KSP)-Virusgenom über Organproben bzw. Bluttupfer untersucht werden. Unfallwild wird hierbei miterfasst. (Geschätzte Fallwildstrecke (FLI) in BY: 428; anzustrebende Stichprobe mind. 214/50%).
Das LGL teilte mit, dass bis Mitte Dezember 2017 bereits 98 Tiere (48x Fallwild, 14x krank erlegt, 17x Unfallwild) in das Monitoring eingeflossen sind. Sämtliche Proben sind negativ auf Schweinepest getestet worden. Vielen Dank für Ihr Engagement!
Serologisches Monitoring: Daneben werden auch weiterhin Blutproben gesund erlegter Wildschweine sowie Hausschweine auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) sowie Antikörper gegen das Aujeszky-Virus (AK) untersucht werden (serologisches Schwarzwild-Monitoring mit 59 Proben/Landkreis).
Aufgrund der „Aggressivität“ des kursierenden ASP-Virusstammes versterben infizierte Tiere in der Regel, noch bevor die Bildung von Antikörpern bei ihnen einsetzt. Aus diesem Grund richtet sich der Focus der Untersuchungen zum „Aufspüren“ des Erregers der Afrikanischen Schweinepest auf den Nachweis von vorhandenem Virusgenom (über Bluttupfer/Organproben, statt „normaler“ Blutproben) anstelle eines Nachweises von Antikörpern im Blut. Aufgrund der großen Widerstandsfähigkeit des ASP-Erregers ist Virusmaterial auch noch in verwesenden Tierkörpern nachweisbar.

Ablauf des ASP-Monitorings Wildschwein
Die Untersuchung verendet aufgefundener Wildschweine stellt einen wesentlichen Faktor dar, eine mögliche Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation schnell zu erkennen. Dabei bedarf es der Unterstützung durch die Jägerschaft.
Die Kreisverwaltungsbehörden wurden von den übergeordneten Behörden über den Ablauf des ASP-Monitorings informiert. Die Koordination der Probennahme und der Weiterleitung an die Untersuchungseinrichtung LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim) erfolgt über die Veterinärämter. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihrem örtlichen Veterinäramt auf und erhalten Sie dort bereits im Vorfeld das benötigte Probenbesteck (z.B. die Tupfermaterialien) und Informationen zur Probennahme.
Jäger, die in ihren Revieren auf verendete Wildschweine treffen, entnehmen die Probe (entsprechend dem angefügten Merkblatt-Bluttupfer und/oder Organe) unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Einmal-Handschuhe) und verbringen sie mit einem ausgefüllten Untersuchungsantrag zurück zum Amt, welches sich um die Weiterleitung an die Untersuchungseinrichtung kümmert. Sind Sie sich „unsicher“ oder haben Sie gar einen Verdacht auf das Vorliegen von ASP oder einer anderen Tierseuche (die u.U. ja auch zoonotisches Potential haben kann), treten Sie bitte gleich mit Ihrem Veterinäramt in Kontakt und besprechen das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, wenn Sie die Möglichkeit hätten, den gesamten Tierkörper zur Untersuchung zu geben. Dann besprechen Sie bitte mit Ihrem Amt die Möglichkeiten eines Transportes zur Untersuchung.
Sollten die Tiere nicht frisch tot sein (i.G. zu Unfallwild, welches oft erst wenige Stunden zuvor zu Tode kam), sondern sich in einem „sehr schlechten“ Zustand befinden, reicht ein Bluttupfer (gewonnen über einen kleinen Schnitt) für die Untersuchung aus, sodass von Ihnen keine Organe entnommen werden brauchen. Ansonsten stellt die Untersuchung von Organen oder ganzen Tieren aber den Idealzustand dar. Tupfer oder Organe können bei 4°C zwischengelagert werden (statt Wegfrieren), bevor sie dem Veterinäramt übergeben werden.
Ein Wildtierkörper, das gilt natürlich auch für Wildschweine, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit besteht, bzw. Fallwild, das außerhalb tierseuchenrechtlich festgestellter Restriktionsgebiete anfällt, kann grundsätzlich gemeinwohlverträglich und nicht umweltschädigend in der Natur verbleiben. (Anmerkung: Nicht jede gefallene Sau wird gefunden und verbleibt dann sowieso im Naturkreislauf. Dennoch ist das mit Schwarzwild so eine Sache…… Es kann Träger von Trichinen sein, den Aujeszky-Erreger beherbergen und als Überträger für KSP und ASP (und Brucellose etc.) fungieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, gefallene Schwarzkittel unschädlich zu beseitigen. Einen Frischling kann man noch eingraben (im Winter schon nicht mehr), bei einer 100-Kilo-Sau ist das schon nicht mehr so einfach. Hier bleibt eigentlich nur der Weg über eine TBA (dies verursacht wieder Kosten), falls der Landkreis keine Sammelstellen eingerichtet hat. Denn z.B. bei Drückjagden kommt ja u.U. auch viel Schwarzwild-Aufbruch zusammen, den man aus seuchenpolizeilichen Gründen nicht einfach in der Menge im Wald liegen lassen kann und sollte. Deshalb haben tatsächlich viele Landkreise „mitgedacht“ und unterhalten Sammelstellen. Jetzt, in Zeiten von ASP ist es tatsächlich erforderlicher denn je, Fallwild und Aufbrüche unschädlich zu beseitigen.)
Einen ausgefüllten Untersuchungsantrag (Muster im Anhang) fügen Sie bitte pro Wildschweinprobe dazu. Äußerst wichtig ist die Angabe des Fundortes. (Dieser „Probenbegleitschein“ kann für jegliche Einsendung von Wildschwein-Probenmaterial (Blutprobe, Tupferprobe, Organprobe//erlegtes Tier oder Totfund) verwendet werden, da dieser vom LGL nicht ausschließlich für die nun intensivierte Untersuchung von Totfunden angepasst worden ist.)
In Anlehnung an die positiven Erfahrungen, die bei der Probengewinnung im Rahmen der Überwachung der Tuberkulose beim Rotwild gewonnen wurden, wird aus dem Staatshaushalt eine zeitlich befristete Pauschale in Höhe von 20,– Euro (erst einmal für das laufende Jahr 2017) an private Jäger, die sich am ASP-Monitoring durch die Abgabe von Organen bzw. Bluttupfern von tot aufgefundenen Wildschweinen beim Veterinäramt beteiligen, ausbezahlt und damit ihr Engagement gewürdigt.
Die Abgabe der Probe(n) wird Ihnen vom Veterinäramt auf dem sogenannten Einsendeschein =Erstattungsantrag (Muster ebenfalls im Anhang und auch auf der BJV-Homepage abrufbar), bei dem Sie die Probe(n) abgeben, quittiert, so dass Sie als Antragsteller nun die Aufwandsentschädigung über den Bayerischen Jagdverband in Feldkirchen anfordern können.
Zusatzinformationen:
Das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlichte am 12.07.2017 eine immer noch aktuelle qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der ASP nach Deutschland. Hier wird das Risiko eines Eintrags der ASP nach Deutschland durch Weitergabe von Wildschwein zu Wildschwein als mäßig eingeschätzt.
„Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird als mäßig beurteilt.“
Es gilt, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland und womöglich ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen oder der Schwarzwildpopulation unbedingt zu verhindern.
Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern ist auch die Gesamt-Bevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, ihren Beitrag zur Minimierung des Risikos eines Eintrags zu leisten (siehe Warnschilder an Autobahnrastplätzen, Information in Funk, Fernsehen und über die Presse).
Die Infektion führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und ist fast immer tödlich. Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit unserer Wild- und Hausschweinebestände und die landwirtschaftliche Tierproduktion. Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko. Dennoch muss sich jeder einzelne Bürger seiner Verantwortung für die sichere Entsorgung von Speiseresten bewusst sein („die weggeworfene Wurstsemmel“)
Für die Afrikanische Schweinepest besteht Anzeigepflicht (bereits der Verdacht ist anzeigepflichtig)! Ein Impfstoff gegen die ASP ist nicht verfügbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Die Reduktion der Schwarzwildbestände trägt dazu bei, die Aus-/Verbreitung einer Tierseuche wie ASP zu verhindern, sollte es tatsächlich zu einer Einschleppung nach Deutschland gekommen sein. Die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs der ASP wird allein durch ein „Ausdünnen“ der Bestände jedoch nicht zwangsläufig reduziert (Siehe Risikobewertung des FLI, die „das Wirken“ des Menschen als größte Gefahr im Zusammenhang mit der ASP sieht.)
Selbstverständlich wissen wir Jägerinnen und Jäger um unsere große Verantwortung bei der Seuchenprophylaxe und bei der Bekämpfung der ASP. Der Jägerschaft kommt hier eine sehr große Verantwortung zu, da sie tagtäglich mit der Thematik Schwarzwild und Bejagung befasst ist. So könnten die Jägerinnen und Jäger die Ersten sein, die einen Ausbruchsherd entdecken, damit unverzüglich entsprechende geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um Schlimmeres zu verhindern.

Entgegen der Einschätzung, dass Nachtzielgeräte oder Saufänge probate Mittel der Seuchenvorsorge wären, legt der BJV sehr viel mehr Wert auf die Betonung der Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen und setzt auf eine verstärkte jagdpraktische Organisation über das BJVdigital-System mit Blick auf die wichtigen, revierübergreifenden Bewegungsjagden und die Abstimmung in örtlichen Schwarzwildarbeitskreisen. Die Regulierung des Schwarzwildes wird langfristig nur mit der Motivation der Betroffenen gelingen. Dazu tragen maßgeblich geringe Gebühren für die Trichinenuntersuchung oder bei Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie eine flächendeckende Einrichtung von Entsorgungsstellen bei.

Zur Erinnerung
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, ansteckende Viruserkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit in Abhängigkeit von den Eigenschaften des auslösenden Virus-Isolates. Während manche ASP-Virusisolate nur geringe oder moderat krankmachende Eigenschaften aufweisen (z.B. in Endemiegebieten in Afrika (Warzenschweine), sind die momentan in der Russischen Föderation und in den Transkaukasischen Gebieten auftretenden Viren (und damit auch „das Tschechische Virus“) als hoch virulent einzustufen. Das bedeutet, dass mit einem solchen Virus infizierte Schweine zu einem sehr hohen Prozentsatz (bis zu 100 %) an der Seuche innerhalb weniger Tage verenden.
Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist in Deutschland in der „Schweinepest-Verordnung“ geregelt. Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie seiner Kontaktbetriebe werden großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet.
Wie erkennt man die Afrikanische Schweinepest?
Es können verschiedene Verlaufsformen unterschieden werden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest (KSP) hat das Alter der Tiere jedoch bei der ASP keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Verlauf der Krankheit.
Bei Vorliegen einer hoch virulenten Virusvariante können die Tiere innerhalb kürzester Zeit ohne vorher charakteristische Krankheitssymptome gezeigt zu haben verenden. Oder sie zeigen anhaltend hohes Fieber (>40°C), eine allgemeine Schwäche, Atembeschwerden und versterben dann nach wenigen Tagen. Bei den Tieren können Rötungen und Verfärbungen der Haut insbesondere im Bereich der Ohren, des Schwanzes, der unteren Extremitäten sowie im Unterbauchbereich festgestellt werden (gut sichtbar bei Hausschweinen, bei Wildschweinen u.U. nicht auf den ersten Blick erkennbar), auch blutiger Durchfall kann beobachtet werden. Bei der Sektion verendeter Tiere sind die punkt- oder flächenhaften Blutungen in der Haut und den inneren Organen auffällig.
Besondere Gefahren der Einschleppung aus den betroffenen Regionen:
Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, welches nicht erhitzt wurde. Aus betroffenen Gebieten mitgebrachte Nahrungsmittel/Speisereste dürfen unter keinen Umständen an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden, sondern müssen sicher entsorgt werden. Sogar gepökelte und geräucherte Fleischerzeugnisse können noch nach Monaten ansteckungsfähige Erreger enthalten.
Teile von Schweinen (z.B. Häute, Jagdtrophäen) und lebende Schweine
Gegenstände, die Kontakt zu Schweinen hatten (z.B. Kleidung, Jagdwaffen).
Personen, die aus betroffenen Regionen zu uns kommen oder diese besuchen, müssen unbedingt auf die Gefahr hingewiesen werden. Insbesondere durch Personen- und Fahrzeugverkehr ist eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland möglich.
Nicht nur Schweinehalter sind aufgerufen, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Regeln guter Betriebshygiene unbedingt einzuhalten, auch Touristen können dazu beitragen, dass die Krankheit nicht eingeschleppt wird. Die Behörden raten davon ab, Jagdreisen in die betroffenen Gebiete Osteuropas zu unternehmen. Schweinehalter und Personen mit Kontakt zu Schweinehaltungen sollten unbedingt auf Jagdreisen in betroffene Regionen verzichten. Vor der Rückkehr ist die gesamte Jagdausrüstung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Das Mitbringen von Jagdtrophäen, Fleisch und Fleischprodukten aus sogenannten Restriktionsgebieten ist streng verboten.
Der direkte oder indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen muss unbedingt vermieden werden. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Jäger, die auch selbst Schweine halten oder anderweitig Kontakt zu Schweinen haben, müssen besondere Vorsicht walten lassen. Die Jägerschaft wird außerdem gebeten, Auffälligkeiten wie erhöhte Fallwildzahlen, Verhaltensänderungen und besondere Merkmale an erlegten Tieren unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Hubertusfeier

Unsere diesjährige Hubertusfeier findet am Freitag, den 10.11.2017 um 19.00 Uhr in der St-Urbanus-Kirche in Döckingen statt.

Anschließend treffen wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Gasthaus Stechhammer. Alle Vereinsmitglieder mit ihren Familien, alle Freunde der Jagdkultur  und die Mitglieder der  Kirchengemeinde Döckingen sind herzlich dazu eingeladen.

Achtung Terminänderung: Brauchbarkeitsprüfung am Dienstag, 03.10.2017 um 7:30 Uhr am Übungsgelände in Brombach

Vortrag „Lockjagd auf Gänse“

am Freitag den 21.07.2017 um 13.15 Uhr im Gasthaus zum Hirschen in Muhr am See.

Programm:  20170721 Einladung Vortrag Lockjagd Gänse allgemein

Hegeschau des Jagdverein Gunzenhausen e.V. am 12.03.2017 im Gasthaus Kleemann in Pfofeld  ab 13.00 Uhr.  Saalöffnung ab 11.00 Uhr

anschließend

Hauptversammlung des Jagdverein Gunzenhausen e.V. am 12.03.2017 im Gasthaus Kleemann in Pfofeld ab ca. 14.45 Uhr

Tagesordnung Hauptversammlung u-Hegeschauschau 2017

 



2016

Termin Hubertusfeier

Die diesjährige Hubertusfeier findet

am 04.11.2016  um 19.00 Uhr

in der St. Georg-Kirche in Auernheim statt.

 

Anschließend gemütliches Beisammensein im Gasthaus Weberndörfer. Freunde und Bekannte sind herzlich eingeladen.

Sozialwahl 2017

Am Donnerstag den 13.10.2016 um 19.00 Uhr findet im Gasthaus Kleemann eine Informationsveranstaltung zur Sozialwahl 2017 statt.

Frau Weimann vom BJV wird Informationen zur Sozialwahl und zum Ausfüllen der Unterlagen geben. Anschließend können die Wahlunterlagen gleich bei Ihr abgegeben werden.

 Wichtig!: Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Beitragsbescheides zur Berufsgenossenschaft mit.

Bitte unterstützen Sie die Jagd durch eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Es sollten unbedingt Interessenvertreter der Jagd in die Vertreterversammlung von uns gewählt werden.

 Unterlagen zur Sozialwahl 2017

Hier finden Sie die Muster und Originalvordrucke zur Wahl der Kandidaten zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau für die Liste „Jagd“

muster-unterstuetzerliste

sozialwahl-2017_erklaerung-zur-wahlberechtigung

sozialwahl-2017_hinweise-unterstuetzerunterschriften-liste-jagd

unterstuetzerliste_jagd_aktuell

Hauptversammlung 2016

Unterlagen zur  DAS Gruppen- Rechtsschutzversicherung:

D.A.S.-Rechtschutzversicherung DAS Gruppen RS Vertrag Leistungsarten DAS RS Vertrag ARB 2011 Privatkunden

DAS Gruppen RS Vertrag

Leistungsarten DAS RS Vertrag

ARB 2011 Privatkunden

 

Alle Termine Hundeausbildung 2016:    Termine Hundeausbildung neu

Hegeschau und Jahreshauptversammlung

Sonntag, den 28. Februar 2016 im Saal des Gasthaus Kleemann in Pfofeld

Saalöffnung und Besichtigung ab 11.00 Uhr, Hegeschau ab 13.00 Uhr anschließend ab ca. 15.00

Jahreshauptversammlung

Samstag, den 27. Februar ab 11.00 Anlieferung der Gehörne

Fuchsbejagungswoche in der Hegegemeinschaft Gelbe Bürg vom 14.02. bis 21.02.2016

Falls Sie mehr erfahren wollen, lesen Sie bitte hier: Hegegemeinschaft Gelbe Bürg Fuchswoche 2016

Fuchsbejagungswoche in der Hegegemeinschaft Gräfensteinberg vom 16.01 bis 24.01.2016

Falls Sie mehr erfahren wollen, lesen Sie bitte hier:  Raubwild Bejagungswoche 2016 Gräfensteinberg