Aktuelles Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anlässlich der Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Hinweise zur Durchführung von Bewegungsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Eine Information an das Landratsamt als untere Infektionsschutzbehörde über den genauen Zeitpunkt der Durchführung der Bewegungsjagd durch den Genehmigungsinhaber hat in jedem Fall vor Beginn der Bewegungsjagd (Fax: 09141 902-7512, E-Mail: sicherh-waffen-jagd.lra@landkreis-wug.de) zu erfolgen. Dies gilt auch für Feiertage oder am Wochenende.
Musterantrag zur Genehmigung von Bewegungsjagden (StMELF) Download Formular